Dieses Arzneimittelgesetz regelt die Rollenverteilung im "Markt" der Medikamente: Hersteller, Händler, Apotheken, Ärzte haben festgelegte Rollen. Regularien und Vorgaben dienen vor allen Dingen der Sicherheit der Patienten. So weit, so gut.
Im medizinischen Alltag gibt es immer wieder sinnvolle Kombinationen von für den Menschen zugelassener Arzneimittel, die es jedoch nicht von einem Hersteller zu erwerben gibt. Ganz typisch ist dies für individuell hergestellte Präparate zur Chemotherapie, die häufig von Ärzten zusammengestellt und verabreicht werden. Und um eine unkontrollierte Abgabe dieser sehr wirkungsstarken Präparate zu vermeiden, legt das Gesetz fest, dass durch den Arzt hergestellte individuelle Arzneimittel nur unter Aufsicht und in der Praxis des Arztes verabreicht werden dürfen. Es gibt aber auch Präparate, die nicht wegen ihrer Individualität, sondern wegen eines fehlenden Marktes nicht kommerziell erhältlich sind. Dann bleibt dem Arzt die Wahl, seinem Patienten die gewünschte Wirkung vorzuenthalten, oder sich plötzlich mit dem Arzneimittelgesetz beschäftigen zu müssen.
Genau dieses Gesetz, genauer gesagt § 13 zur Herstellungserlaubnis führte im Jahr 2021 zu einer einzigartigen Situation, über deren Sinn oder Unsinn jeder selber entscheiden kann. Da auch das Zusammenstellen eines Nasensprays, in diesem Fall aus einer frei verkäuflichen Salzlösung und dem zugelassenen Medikament Epoetin unter dieses Gesetz fällt, stand plötzlich der Vorwurf der unerlaubten Abgabe eines Arzneimittels im Raum. Nachdem wir mehr als 200 Patienten mit dieser sehr wirksamen Kombination erfolgreich behandelt hatten, mussten wir die Abgabe dieses Sprays auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen stoppen. Bezeichnenderweise war es der Bericht eines investigativen Journalisten, der offensichtlich eine Tipp gefolgt war und uns nicht nur den Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch Geschäftemacherei vorwerfen wollte. Dabei hatte er übersehen, dass es zu diesem Zeitpunkt bereits eine veröffentlichte Studie zu den Effekten der Nasenspraykombination gab und dass die Abgabe ohne eine Gewinnerzielungsabsicht, also alleine zu den Einkaufs- und Herstellungskosten, erfolgte. Darüber hinaus waren die von ihm veranlassten Labor-Analysen an verfallenen, also unwirksamen Testsprays erfolgt, die er unter Vorspielen falscher Tatsachen bei unseren Ärzten erhalten hatte.
Nachdem wir die Unterlassung einer Abgabe des Nasensprays an den Patienten erklären mussten, blieb uns nur noch, den Patienten zu bitten, einmal täglich in die Praxis zu kommen, damit der Arzt ihm das Spray in dies Nase verabreicht. Obwohl dies einen immensen Aufwand ohne erklärbaren Vorteil für den Patienten bedeutete, hält diese Situation bis heute an. Eine Lösung für dieses Problem ist auf Grund der Rechtslage nicht in Sicht. Deshalb müssen Sie zum Einsprühen von Nasenspray mit Regenerationsfaktoren in Deutschland in die Arztpraxis kommen.
ChatGPT Feb13: "Es ist allgemein bekannt, dass die Apotheken in Deutschland eine starke Lobby haben, die sich für ihre Interessen einsetzt. Es gab in der Vergangenheit Diskussionen darüber, ob Ärzte bestimmte Arzneimittel direkt an Patienten abgeben sollten, um die Versorgung zu verbessern oder um Kosten zu sparen. Es gab jedoch keine substantiellen Beweise dafür, dass die Lobby der Apotheken eine Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte verhindert hat."