Die Leistungen eines guten Arztes sind eigentlich unbezahlbar. Um es trotzdem fassbar zu machen, gibt es eine Gebührenordnung, die im wesentlichen im Jahr 1982 erstellt worden ist und seit Jahren auf einen Nachfolger wartet. Das bedeutet auch, dass die Leistungspositionen vor mehr als 40 Jahren in diese Gebührenordnung aufgenommen sind und heute teilweise wie aus einem Museum stammen. So ist die Diaphanoskopie, als das Licht- und Schattenspiel der Nasennebenhöhlen oder die Galvanokaustik, also die Behandlung der Nase mit Glühitze eher furchteinflössend als sinnvoll. Das bedeutet aber auch, dass die Bewertungen dieser Leistungen im wesentlichen aus dem Jahr 1982 stammen und die wesentliche Anpassung in der Umrechnung von DM in EUR bestand.
Grundsätzlich besteht die Abrechnung nach GOÄ aus Leistungspositionen, die möglichst transparent den Leistungsinhalt beschreiben. Da alle diese Positionen mit einem Code versehen sind, steht es dem Arzt frei, die Leistungen in besser verständlichen Worten zu beschreiben, solange der ursprüngliche Leistungsinhalt erfüllt ist. Findet sich für eine moderne Leitsung keine Leistungsziffer, muss der Arzt eine Analogziffer bilden. Dazu nutzt er eine vorhandene Ziffer, die dem Aufwand der Leistung nahe kommt und kennzeichnet diese entsprechend. Von ganz entscheidender Bedeutung sind die Steigerungsfaktoren, welche die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie die Umstände bei der Ausführung nach "...billigem Ermessen" abbilden sollen. Aus irgendeinem Grund hat sich der Faktor 2.3 als "mittlere" Steigerung eingebürgert. Der Arzt ist aber frei, von dieser Steigerung in Absprache mit seinem Patienten abzuweichen. ACQUA Med nutzt diese Möglichkeit, im gesetzlich versicherten Patienten den Zugang zu den Privatsprechstunden zu ermöglichen und dabei Kosten von mehr als EUR 50 zu vermeiden.
Rechnungen des Arztes sollten möglichst sofort bezahlt werden. Privat versicherte Patienten reichen die Rechnungen zeitgleich bei der Versicherung ein und bekommen die Summe in den allermeisten Fällen vollständig erstattet. Gesetzlich versicherte Patienten haben keine Möglichkeit, die (eigentlich sehr günstigen) Abrechnungen nach GOÄ erstattet zu bekommen. Der Gesetzgeber schließt dies ausdrücklich aus.
Ein guter Arzt verzichtet auf regressanfällige Abrechnungen und das damit verbundene Risiko, dem Patienten auf Kosten sitzen zu lassen, die er im Vorfeld nicht kannte. Die Rechnungen von ACQUA Med umfassen einen Überblick über alle relevanten Abrechnungspositionen. So hat der Patient einen Überblick über die möglichen und tatsächlichen Leistungen. Da viele Untersuchungen, z.B. die Nasendurchflussmessung heute nahezu unbemerkt mit Kombinationsinstrumenten durchgeführt werden, sind diese gesondert erwähnt und erklärt. Steigerungsfaktoren sollen nicht mit besonderer technischer Ausstattung begründet werden, auch wenn diese Regelung im wahrsten Sinne schmerzhaft sein kann. Die besonders schonenden Verfahren, wie Miniaturendoskope, Kontaktendoskope, Navigationssystem oder Assistenzsysteme sind weniger schmerzhaft und häufig effizienter. Die damit verbunden Kosten dürfen sich jedoch nicht in der Abrechnung wieder finden.