Arzt und Kollege Computer?
Gero Strauss • 15. Februar 2023
Für den Patienten auf jeden Fall ein Gewinn

Die Behandlung in einem MDSSS-Cockpit ist auf den ersten Blick gar nicht so anders, als Sie es bislang kennen. Vielleicht kommen Ihnen die Displays und Endoskope etwas moderner vor.
Erst, wenn Arzt Sie untersucht und die Befunde in den Computer eingibt, werden Sie einen Unterschied bemerken. Der Arzt wird gemeinsam mit Ihnen die Empfehlungen des Computers besprechen. Daraus entwickelt sich oft eine spannende "Diskussion", welche dem Patienten viel besser die Befunde und therapeutischen Möglichkeiten näher bringt. Dafür muss der Patient kein Spezialist sein: der Arzt hat vor allem die Aufgabe, die Befunde in verständlicher Sprache zu erläutern.
Nachfolgend finden Sie die Arbeitsanweisung unseres Handbuchs zur Nutzung des MODM:
- Der Arzt ruft gleich zu Beginn der Behandlung, kurz nachdem sich der Patient auf den Untersuchungsstuhl gesetzt hat, das richtige Medical Operation Handbook (MOH) auf.
- Er befragt und untersucht den Patienten und gibt die primären diagnostischen Befunde, wie z.B. die Schleimhautbefunde, in das Handbuch ein. Der Arzt erläutert die Eingaben dem Patienten.
- Der Arzt erläutert dem Patienten die vorgeschlagenen Empfehlungen des MODM®. Aus den computerbasierten Empfehlungen erstellt der Arzt den Action Plan, der durch den Arzt verantwortet wird. Dabei ist auf den Evidenzschwellwert (derzeit 70, Stand Oktober 2021) zu achten:
- Empfehlungen, die die Evidenz von 70 und mehr erreichen, sollten grundsätzlich erfüllt werden. Eine Abweichung, also eine Nicht-Übernahme einer Empfehlung mit 70 oder mehr Evidenzpunkten muss erläutert werden.
- Empfehlungen, die unterhalb einer Evidenz von 70 liegen und trotzdem vom Arzt in den Action Plan übernommen werden, müssen erläutert werden.
- Die Indikation einer chirurgischen Operation ist nur mit einem Evidenzwert von 70 und mehr möglich. Abweichung davon sind nur nach Bestätigung durch den HMO zulässig. Eine Indikationsstellung zur Operation ohne MOH ist nicht zulässig.