Die Kassenärztliche Vereinigung ist für die Organisation der Versorgung von "Kassenpatienten" die Verteilung der Honorare und die Einhaltung der vielfältigen Regelungen in diesem gewaltigen Markt von mehr als 38 Milliarden EUR pro Jahr zuständig. Und da bis zu 50% der Gelder aus Steuermitteln kommen, sind die KV gleichzeitig den Patienten; den Beitragszahlern, vertreten durch die Krankenkassen; dem Staat und den Leistungserbringern verpflichtet.
In den 1930er Jahren gegründet, 1955 letztmalig reorganisiert vertreten die KV ein System, in welchem sich "selbstständige" und "niedergelassene" Ärzte weitgehend in Selbstverwaltung um die Patienten kümmern. Um die finanziellen Mittel möglichst gerecht zu verteilen, aber auch um die ausufernden Kosten in den Griff zu bekommen wurden seit 1990er Jahren zunehmend planwirtschaftliche Instrumente, wie die Budgetierung von Leistungen eingeführt. Dadurch resultiert faktisch eine institutionelle Festlegung von Honoraren für Ärzten. In Deutschland hatte man dadurch ein Zwei-Klassen-System der Medizin zementiert: die Basisversorgung aller möglichen medizinischen Probleme im ambulanten Markt und die weitaus teurere spezielle Versorgung im Krankenhaus.
Heute, mehr als ein halbes Jahrhundert später, hat der im KV-System tätige Arzt mit einer Vielzahl von Konflikten zu kämpfen, wenn er die traditionellen Strukturen einhalten und gleichzeitig die vielfach geforderte Modernisierung des ambulanten Gesundheitssystems umsetzen möchte. Einige praktische Beispiele sollen nicht als Vorwurf an die KV, sondern als Anregung, es gemeinsam besser machen zu können, verstanden werden.